
Allgemeines
SERMI ist ein Verband, der gemeinsam von Fahrzeugherstellern und unabhängigen
Betreibern als Interessensgruppe verwaltet wird. SERMI ist vorrangig an dem Prozess
der Bereitstellung oder des Zugangs zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten
RMI, Teilen und Funktionen beteiligt. SERMI ist Eigentümer des SERMI-Schemas,
das ein Zertifizierungssystem für Werkstätten und Anbieter von Ferndiensten ist.
Für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Informationen über das SERMI-Zertifikat müssen unabhängige Betreiber und ihre Mitarbeitenden auf der Grundlage spezifischer Dokumente und Anforderungen von einer Konformitätsbewertungsstelle zugelassen und autorisiert werden.
SERMA ist die einzige in Deutschland akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle für das SERMI-Schema.
SERMI → legt EU-weit Vorgaben fest
SERMA → setzt EU- & SERMI-Vorgaben um
Alle, die Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen benötigen und
- alle freien Werkstätten*, die mit der Original-Herstellerdiagnosen arbeiten;
- alle freien Werkstätten*, die Fahrzeugprogrammierungen, original Reparatur-Anleitungen, Schaltpläne über einen Ferndiagnose-Anbieter beziehen bzw. ausführen lassen sowie
- Ferndiagnose-Anbieter selbst.
*Als freie Werkstätten gelten auch Vertragshändler, die entsprechende Arbeiten an Fremdfabrikaten durchführen.
Eine Einteilung, welche Baugruppen oder Bauteile in diese Kategorie fallen, erfolgt ausschließlich durch die Hersteller und kann daher von Fabrikat zu Fabrikat variieren.
Die Norm definiert die betroffenen Informationen als „Informationen, Software sowie Funktionen und Dienste, die erforderlich sind, um die im Fahrzeug verbauten Merkmale/ Bestandteile reparieren und warten zu können, die verhindern, dass Fahrzeuge gestohlen oder weggefahren werden können bzw. um zu ermöglichen, dass das Fahrzeug zurückverfolgt werden kann.“
Aktuell dürfen wir laut Norm kein SERMI-Zertifikat an Betriebe vergeben, die Veränderungen der Motornennleistung oder des Emissionsverhaltens vornehmen und/ oder bewerben.
Da dies in Deutschland eine völlig legitime Geschäftstätigkeit ist, sofern alle Arbeiten ordnungegemäß abgenommen und eingetragen werden, setzen wir uns aktuell für eine entsprechende Konkretisierung ein, die es auch einem „Tuning-Betrieb“ möglich macht, ein SERMI-Zertifikat zu erhalten.
Betroffen von dem aktuellen Ausschluss zur SERMI-Zulassung sind ausschließlich Tuningmaßnahmen, die Emissionsverhalten oder die Motornennleistung verändern. KBetriebe die nur optische Veränderungen anbieten, können problemlos den Antrag auf Zulassung und Autorisierung stellen.
Die Zulassung bzw. das Zertifikat ist ab Zustellung der positiven Inspektionsbescheinigung für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig. Innerhalb dieser 5 Jahre muss mind. 1x eine Vor-Ort-Prüfung statt-finden (mehr dazu finden Sie hier). Sechs Monate vor Ende des 5- Jahreszeitraums steht die Erneuerungsprüfung an.
Für die Antragstellung gelten folgende technische Voraussetzungen:
- gängiger Internetbrowser für den Zugriff auf das SERMA-Portal (Datenerfassung)
- individuelle E-Mailadresse und Mobilnummer der vertretungsberechtigten Person und jedes Mitarbeiters, der ein Zertifikat benötigt
- Endgerät mit Kamera für die Identitätsprüfung
- Smartphone für die App des Trustcenters und das elektronische SERMI-Zertifikat
Achtung: Jedes Zertifikat benötigt ein separates Endgerät!
Das SERMI-Zertifikat erhalten Sie über die App Digidentity Wallet. Es ist ausschließlich digital über diese App verfügbar. Zur Installation der App inkl. SERMI-Zertifikat erhalten Sie von uns einen QR-Code.
Bitte registrieren Sie sich nicht mit einer E-Mailadresse in der App Digidentity Wallet.
- iOS-Betriebssystem: Version 15 (oder höher)
- Android-Betriebssystem: Version 9 (oder höher)
Die Verpflichtungen des Unternehmens bzw. der vertretungsberechtigten Person sind alle dem Dokument „Verpflichtungserklärung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs“ auf dieser Seite zu entnehmen. Im Rahmen der Identitätsprüfung wird diese Verpflichtungserklärung von alle vertretungsberechtigten Personen unterschrieben.
Hier ein Auszug: „Hiermit erkläre ich
- alle Transaktionen und Tätigkeiten mit Bezug zu sicherheitsrelevanten
RMI rückführbar auf den Kunden und das Fahrzeug (s. Formblatt 7.1-3b)
aufgezeichnet werden; - sichergestellt wird, dass die autorisierten Mitarbeiter nur ihre persönlichen
elektronischen Zertifikate für sicherheitsrelevante RMI-Vorgänge
verwenden.
* Es gelten zudem alle im Rahmen der Identitätsprüfung unterzeichneten Dokumente und Verträge.
Die Verpflichtungen jedes Mitarbeiters mit Zertifikat sind im Dokument „Verpflichtungserklärung des IO-Mitarbeiters“ auf dieser Seite beschrieben. Im Rahmen der Identitätsprüfung wird diese Verpflichtungserklärung von allen, die ein Zertifikat beantragen, unterschrieben.
Hier ein Auszug: „Hiermit erkläre ich
- für Reparaturarbeiten im Zusammenhang mit Wartung, Umprogrammierung
sowie Sicherheits- und Schutzfunktionen von Kraftfahrzeugen geschult
bin (Gesellen- oder Meisterbrief sowie ggf. Weiterbildungsnachweise); - das technische Fachwissen und die Fertigkeiten aufrechterhalten oder
wiederkehrend unterwiesen werde.
* Es gelten zudem alle im Rahmen der Identitätsprüfung unterzeichneten Dokumente und Verträge.
Zertifikatsnutzung
Das SERMI-Zertifikat ist in der App Digidentity Wallet des europaweiten Trustcenters
gespeichert.
→ Das SERMI-Zertifikat ist rein elektronisch verfügbar, es gibt kein Papierzertifikat!
Zur Installation der App inkl. SERMI-Zertifikat erhalten Sie von uns nach erfolgreicher Autorisierung die Inspektionsbescheinigung_Autorisierung mit Ihrem persönlichen QR-Code zum Download der App inkl. Ihrem persönlichen Zertifikat. Über den QR-Code muss das Zertifikat noch aktiviert werden! Erst dann ist der Vorgang abgeschlossen.
Ihre persönlichen Daten sind ausschließlich bei uns gespeichert.
Das Trustcenter, das die SERMI-Zertifikate technisch verwaltet, erhält von uns keine persönlichen Daten und arbeitet nur mit einer pseudonymisierten ID. Ihr Zertifikat darf keine persönlichen Daten enthalten, weder Namen noch E-Mailadresse. Sollte bei Ihnen in der oberen Kachel (Digitaler Ausweis) etwas anderes stehen als Mitarbeiter von Firmenname, wurde das Zertifikat nicht korrekt bzw. gar nicht installiert.
Als freier Wirtschaftsakteur sollte Ihr Zertifikat direkt im Portal des Fahrzeugherstellers abgefragt werden. Sobald Sie auf diebstahl- und sicherheitsrelevante Daten zugreifen möchten, sollte sich im Herstellerportal ein QR-Code öffnen. Sie scannen diesen mit dem SERMI-Zertifikat ein und schalten die Informationen im Herstellerportal frei.
Bei einigen Herstellern wird das Zertifikat auch im Diagnoseportal bzw. in der dortigen Mitarbeiterverwaltung abgefragt, bspw. im UMAS-Portal von Mercedes oder
dem GRP-Portal von VW.
Nein. Es gibt kein „Papierzertifikat“ oder eine andere Art Schreiben als Ersatz für das elektronische SERMI-Zertifikat, das man verschicken könnte.
Es kann nur ein Autorisierungslink verschickt werden. Dies ist notwendig im Rahmen der Kettenautorisierung, also der Autorisierung gegenüber eines Ferndiagnoseanbieters.
Über Ihr digitales Zertifikat erstellen Sie einen Autorisierungslink und teilen diese mit dem Ferndiagnosemitarbeiter (via Mail, SMS, Airdrop, etc.). Der Ferndiagnosemitarbeiter muss sich ebenfalls im Herstellerportal mit seinem eigenen Zertifikat autorisieren
→ Kettenautorisierung.
Nur, wenn beide Zertifikate gültig sind, werden die Informationen freigeschaltet.
Ablauf
- Zertifikat auswählen
- Neue Autorisierung anlegen
- Autorisierungslink teilen
Kann auf das Zertifikat aufgrund von Beschädigung oder Verlust des Gerätes nicht mehr zugegriffen werden, muss umgehend bei der KBS SERMA durch die vertretungsberechtigte Person ein neues Zertifikat beantragt werden. Mit Ausstellung des neuen Zertifikats wird das alte ungültig, wodurch es bei einem möglichen Diebstahl vor Missbrauch geschützt ist.
Die Zertifikatserneuerung ist im Zulassungszeitraum (5 Jahre) drei mal kostenfrei möglich. Ab der vierten Erneuerung erhebt das Trustcenter Gebühren, die wir leider an Sie weitergeben müssen.
Über das Portal der vertretungsberechtigten Person kann die Liste der Mitarbeiter bearbeitet werden (unten auf der Unternehmensseite nach dem Login). Hierüber lassen sich die Stammdaten neuer Mitarbeiter speichern und ein Einladungslink versenden.
Die vertretungsberechtigte Person muss den entsprechenden Mitarbeiter über das Service-Portal zur Löschung vormerken. Die KBS SERMA erhält die entsprechende Information und kann den Mitarbeiter inkl. Zertifikat löschen.
Weitere Hinweise
Die Vor-Ort-Prüfung ist im Anhang X der Verordnung sowie im SERMI-Schema geregelt und vorgeschrieben. Es wird überprüft, ob Sie (noch immer) die Anforderungen für die Zulassung erfüllen und auch weiterhin mit Ihren SERMI Zertifikat arbeiten können.
Es gibt drei Gründe bzw. Zeitpunkte für eine Vor-Ort-Prüfung.
- Als Teil der Zulassungsüberprüfung
Mindestens einmal innerhalb des Zulassungszeitraums von fünf Jahren müssen wir eine Vor-Ort-Prüfung bei Ihnen durchführen. - Zur Erneuerung der Zulassung
Sechs Monate vor Ablauf Ihrer Zulassung erfolgt durch uns eine Erneuerungsprüfung bei Ihnen vor Ort. - Aufgrund von Beschwerden
Im Fall von Beschwerden oder insbesondere Meldungen von Missbrauch des SERMI-Zertifikates müssen wir eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.
Unsere Mitarbeiter führen bei allen von uns zugelassenen Unternehmen eine Vor-Ort-Prüfung durch. Ausweisen können sich die Inspektoren über einen Mitarbeiterausweis.
Gemäß § 5 (1) des bestehenden Vertrages willigt das Unternhemen „darin ein, dass Inspektoren der KBS SERMA im Rahmen von unangekündigten Vor-Ort-Prüfungen jederzeit dazu berechtigt sind, insbesondere Zugang zu seinem Betriebsgelände zu erhalten, die aufgrund der Tätigkeit des IO und seiner Mitarbeiter erstellten (auch elektronischen) Dokumente, Dokumentationen, Tabellen sowie Dateien etc. einzusehen und in Ausnahmefällen auch Kopien von diesen durch den IO anfertigen zu lassen.“
IO = unabhängiger Wirtschaftsakteur = Firma
Es wird beispeilsweise überprüft, ob noch alle angegebenen Mitarbeiter aktiv sind oder es einen Geschäftsführerwechsel gab, also die uns bekannte vertretungsberechtigte Person ausgeschieden ist.
Einige Punkte müssen anhand der eingereichten Originaldokumente geprüft werden (insb. das Führungszeugnis von allen autorisierten Mitarbeitern, Arbeitsverträge oder Qualifikationsnachweise).
Wenn Mitarbeiter sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen benötigen, wird das Verfahren zur Durchführung und Dokumentation eines sicherheitsrelevanten Vorganges befolgt. Das bedeutet:
Immer wenn ein SERMI-Zertifikat genutzt wird, müssen festgelegte Kriterien geprüft und dokumentiert werden.
Diese Kriterien finden sich als Verfahrensvorschriften für sicherheitsrelevante Vorgänge im Anhang X zur Verordnung (EU) 2018/858.
Die geforderten Informationen erfassen Sie meist bereits mit Ihrem Werkstattsystem. In diesen Fällen, müssen Sie natürlich nicht separat dokumentieren. Stellen Sie aber sicher, dass die Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorgänge, z.B. bei einer Vor-Ort-Prüfung, abruf- und einsehbar ist.
Zur Dokumentation gehören nicht nur Informationen, sondern immer auch ein vom Kunden unterschriebener Auftrag.
↳ Im Detail zum Kunden:
Der Mitarbeiter überprüft die Identität des Kunden, der das Fahrzeug gebracht hat, anhand von bspw. Personalausweis oder Führerschein.
↳ Im Detail zum Fahrzeug:
Der Mitarbeiter vergewissert sich, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/ VIN) des Fahrzeugs mit den Zulassungsunterlagen übereinstimmt.
↳ Gegebenenfalls zur Befugnis:
Ist der Kunde, der das Fahrzeug gebracht hat, nicht gleichzeitig der Halter, muss eine entsprechende Befugnis vom Kunden vorgelegt werden.
↳ Im Detail zum Reparaturauftrag mit Kundenunterschrift:
Der Reparaturauftrag enthält die Daten zur Identifizierung des Kunden und ggf. seiner Befugnisse sowie mindestens die folgenden Daten zum Fahrzeug: FIN/ VIN, Amtliches Kennzeichen, Marke, Typ/ Variante/ Version, KM-Stand. Der Reparaturauftrag ist zwingend vom Kunden zu unterschreiben.
Im SERMI-Schema ist ausschließlich der Online-Verkauf von Ersatzteilen, z. B. direkt über Herstellerportale, geregelt. Dabei muss der Hersteller während des Onlinevorgangs Ihr SERMI-Zertifikat abfragen.
Der klassische „Thekenverkauf“ (Verkauf von Ersatzteilen vor Ort) ist nicht im SERMI-Schema geregelt. Sie müssen dabei also keinen SERMI-Nachweis erbringen.
Die Erstzulassung bzw. das SERMI-Zertifikat sind ab Zustellung der Inspektionsbescheinigungen 60 Monate - 5 Jahre - gültig.
Innerhalb dieses Zulassungszeitraums kann aufgrund der jährlichen Zahlweise auch jährlich gekündigt werden. Dies gilt für die Zertifikate einzelner Mitarbeiter und für die Firmenzulassung.
Details dazu finden Sie in dem Dokument FB 7.1-5 „Vertrag IO - SERMA“.
Antragstellung & Dokumente
Der Antrag kann ausschließlich von einer gesetzlich vertretungsberechtigten Person (VP) des Unternehmens gestellt werden (variiert je nach Unternehmensform).
- Inhaber laut Gewerbeanmeldung
- Geschäftsführer laut Handelsregisterauszug
- Prokurist laut Handelsregisterauszug
- Bevollmächtigter durch Nachweise
Nein, denn die Zertifikate sind personalisiert.
→ Jeder Mitarbeiter, der Zugriff auf diebstahl- und sicherheitsrelevante Informationen hat, benötigt ein eigenes, persönliches SERMI-Zertifikat.
Der Grund hierfür ist die Rückverfolgbarkeit, da in Fällen von Missbrauch des Zertifikats immer der Besitzer dieses SERMI-Zertifikates verantwortlich ist.
Jeder angemeldete Mitarbeiter bekommt einen eigenen Zugang zum SERMA-Portal (aufgrund der DSGVO, da dort sensible Daten verwaltet werden).
Hierfür erhält er über seine Mailadresse den personalisierten Link und über seine Handynummer das Einmal-Kennwort als SMS. Sobald eine Mailadresse oder Mobilnummer einmal im SERMA-Portal registriert ist, wird diese für eine weitere Registrierung gesperrt.
Die App des Trustcenters und das dort enthaltene Zertifikat sind personalisiert und direkt auf den jeweiligen Mitarbeiter im Betrieb zurückzuführen. Es ist nicht möglich innerhalb eines Endgerätes verschiedene Konten/ Account mit der App des Trustcenters zu nutzen.
Das bedeutet jedes Zertifikat benötigt ein eigenes Endgerät.
Die vertretungsberechtigte Person muss die Informationen und Dokumente zum Unternehmen und für sich selbst, über seinen eigenen Portalzugang hinterlegen. Die Mitarbeiter werden nur „angelegt“ und erhalten nach der Zulassung der Firma eine Einladung in ihr eigenes SERMA-Portal. Dort müssen Sie Ihre Daten und Dokumente selbst speichern und den Antrag stellen.
Der wichtigste Hinweis für das Portal zur Antragstellung: Es erfolgt kein automatisches Speichern. Sie müssen die Daten immer manuell speichern.
Nach dem Login befinden Sie sich auf der Unternehmensseite (Hauptseite). Hier erfassen Sie die Daten und Dokumente zum Unternehmen, der Rechnungsstellung und finden eine Übersicht Ihrer hinterlegte Mitarbeiter.
- Wenn Sie diese Seite bearbeitet haben, nicht vergessen: UNTERNEHMENSDATEN SPEICHERN.
Um Ihre persönlichen Daten und Dokumente zu hinterlegen, müssen Sie von der Startseite aus über Persönliche Daten BEARBEITEN erst in die entsprechende Eingabemaske wechseln.
- Wenn Sie diese Seite bearbeitet haben, nicht vergessen: PERSÖNLICHE DATEN SPEICHERN.
Um anschließend den Antrag einzureichen, müssen Sie zuerst ZURÜCK ZUR HAUPTANSICHT und anschließend die EINGABEN PRÜFEN.
Die vertretungsberechtigte Person kann nach der Firmenzulassung über das Service-Portal aktuell:
- Neuausstellung der Zertifikate für sich selbst oder für Mitarbeiter beantragen
- Mitarbeiter und gleichzeitig deren Zertifikate löschen
- Firmenzulassung kündigen oder Geschäftsauflösung melden
→ Das SERVICE-PORTAL finden Sie direkt nach dem Login oben links in der Kopfzeile.
Die Identitätsprüfung findet über das AutoIdent-Verfahren von IDnow statt. Hierfür benötigen Sie ein Smartphone/ Tablet mit einer Kamera und ein gültiges und intaktes Ausweisdokument.
- Ausweis fotografieren (Vorder- und Rückseite)
- NFC-Chip einlesen oder Hologramme scannen [je nach Aktualität des Dokuments]
- Selfies machen
- SERMA-Bedingungen zustimmen
Den Ablauf sehen Sie auch in diesem Video.
Nach Einreichen des Antrages erhalten Sie von uns eine Einladung zur Identitätsprüfung per Mail. Auch das Ergebnis Ihrer Identitäsprüfung wird Ihnen per Mail übermittelt. Erst nach erfolgreichem Abschluss dürfen wir Ihren Antrag bearbeiten.
Die Vertragsunterlagen, auch SERMA-Bedingungen genannt, werden im Anschluss an die Identitätsprüfung direkt digital von Ihnen unterschrieben.
Sie können sich die Dokumente vor der Unterschrift direkt in der AutoIdent-App aufrufen oder aber jederzeit vorab auf unserer Website unter SERMA-Bedingungen.
Als technische Voraussetzungen gelten für die Antragstellung/ Identitätsprüfung:
- gängiger Internetbrowser
- individuelle E-Mailadresse und Mobilnummer der vertretungsberechtigten Person
- individuelle E-Mailadresse und Mobilnummer jedes weiteren Mitarbeiters
- Smartphone/ Tablet mit einer Kamera
Als technische Voraussetzung für die Nutzung des SERMI-Zertifikats gilt:
Endgerät für die Nutzung der App Digidentity Wallet:
- iOS-Betriebssystem: Version 15 (oder höher)
- Android-Betriebssystem: Version 9 (oder höher)
Grundsätzlich gibt Ihnen das SERMA-Portal nach der Auswahl der Rechtsform die notwendigen Dokumente vor. Zu unterscheiden ist zwischen Dokumenten zum Unternehmen und Dokumenten zu den Personen, die ein Zertifikat benötigen.
Die folgende Liste umfasst die gängigsten Rechtsformen:
Unternehmen: GmbH | GmbH & Co. KG | UG | KG
- Umsatzsteuer-ID
[für die pseudonymisierte Kennzeichnung Ihres SERMI-Zertifikates] - Versicherungsbestätigung
[aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1 Mio. € bei Personen- und ½ Mio. € bei Sachschäden] - Führungszeugnis vertretungsberechtigte Person
[Einfaches Führungszeugnis(Privatführungszeugnis); bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate] - Handelsregisterauszug
[aktueller Handelsregisterauszug kann kostenfrei im Registerportal heruntergel den werden (AD = automatischer Download des aktuellen Abdrucks)]
Unternehmen: Einzelunternehmen | e.K. | GbR
- Umsatzsteuer-ID
[für die pseudonymisierte Kennzeichnung Ihres SERMI-Zertifikates] - Versicherungsbestätigung
[aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1 Mio. € bei Personen- und ½ Mio. € bei Sachschäden] - Führungszeugnis vertretungsberechtigte Person
[Einfaches Führungszeugnis(Privatführungszeugnis); bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate] - Gewerbeanmeldung
[Die aktuelle Version wird benötigt. Bei Änderung der Daten muss auch die Gewerbeummeldung hinterlegt werden.] - Handwerksrolleneintrag/ Handwerkskarte
[Als Nachweis der Tätigkeit im Automobilbereich. Haben Sie keinen Handwerksrolleneintrag/ Handwerkerkarte, hinterlegen Sie erneut die Gewerbeanmeldung inkl. Tätigkeitsbereich.]
Unternehmen: Behörde | Öffentliche Einrichtung
Für Behörden/ Öffentliche Einrichtungen gibt es für alle Nachweise (außer das Führungszeugnis) bei Bedarf Ersatzdokumente.
- Umsatzsteuer-ID
[für die pseudonymisierte Kennzeichnung Ihres SERMI-Zertifikates] - Versicherungsbestätigung
[aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1 Mio. € bei Personen- und ½ Mio. € bei Sachschäden] - Führungszeugnis vertretungsberechtigte Person
[Einfaches Führungszeugnis(Privatführungszeugnis); bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate] - Handelsregisterauszug
[aktueller Handelsregisterauszug kann kostenfrei im Registerportal heruntergel den werden (AD = automatischer Download des aktuellen Abdrucks)] - Handwerksrolleneintrag/ Handwerkskarte
[Als Nachweis der Tätigkeit im Automobilbereich. Haben Sie keinen Handwerksrolleneintrag/ Handwerkerkarte, hinterlegen Sie erneut die Gewerbeanmeldung inkl. Tätigkeitsbereich.]
Vertretungsberechtige Person* | Zusätzliche Mitarbeitende
*nur, wenn diese auch ein Zertifikat benötigt
- Führungszeugnis
[Einfaches Führungszeugnis(Privatführungszeugnis); bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate] - Arbeitsvertrag/ Nachweis bestehendes Arbeitsverhältnis
in der Regel die erste und letzte Seite des Arbeitsvertrags; Namen der Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowie die entsprechenden Unterschriften müssen ersichtlich sein
Achtung: Inhaber/ Geschäftsführer hinterlegen als Nachweis erneut die Gewerbeanmeldung/ den Handelsregister-Auszug, wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt! - Qualifikationsnachweis
[abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Kfz-Technik (Gesellenbrief oder Meisterbrief)odermind. 2 Jahre nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung im Bereich Programmierdung, Diagnosetechnik, etc.]
Die eingereichten Nachweisdokumente müssen aufbewahrt werden. Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung ist vorgeschrieben, dass wir die Originaldokumente prüfen müssen.
Originaldokumente = Nachweisdokumente, die Sie im SERMA-Portal elektronisch hinterlegt haben
Dies gilt auch für das Führungszeugnis, selbst wenn dies nur sechs Monate für die Antragstellung gültig ist: Bitte nicht entsorgen!
Kosten
Die Kosten verteilen sich grundlegend auf zwei Positionen.
- Zulassung des Unternehmens: 249 € pro Jahr (exkl. MwSt.)
- Autorisierung jedes Mitarbeiters/ Zertifikates: 49 € pro Jahr (exkl. MwSt.)
Beispiel: Bei einem 1-Mann-Betrieb, belaufen sich die jährlichen Kosten auf 298 € (exkl. MwSt.) [249 € + 49 €], da in den Kosten für das Unternehmen kein Zertifikat enthalten ist.
Jeder weitere Mitarbeiter/ jedes weitere Zertifikat kostet 49 € pro Jahr (exkl. MwSt.) zusätzlich. Alle Details finden Sie jederzeit hier.
Die jährlichen Kosten beinhalten:
- Bereitstellung des elektronischen SERMI-Zertifikats
- Ausstellung der Inspektionsbescheinigung
- 1x Vor-Ort-Prüfung (inkl. Reisekosten)
- Support
- Antragstellung
- Auswertung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen
- Aktivierung Zertifikat
Separat berechnet werden Zusatzkosten (mehrfache Neuaustellung des QR-Codes zum Zertifikat, Gebühren bei endgültiger Ablehnung eines Antrages, etc).
Ja, aktuell müssen Sie weiterhin beim Hersteller registriert sein. Die Kosten für die Registrierung beim Hersteller bleiben bestehen und sind nicht in den SERMA-Kosten enthalten.
Sie können im SERMA-Portal bei der Antragstellung zwischen einer Zahlung per Lastschriftverfahren und einer Zahlung per Rechnung wählen.
In jedem Fall müssen Sie eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand angeben. Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise. Wir verwenden die dort angegebene E-Mail- Adresse ausschließlich für den Rechnungsversand.
Die Positionen auf der Rechnung stehen für verschiedene Kostenpunkte. Im Regelfall hat Ihre Rechnung nur zwei verschiedene Kostenpositionen, wobei der Jahresbeitrag Autorisierung auch mehrfach auftreten kann, je nachdem wieviele autorisierte Mitarbeiter mit Zertifikat in Ihrem Unternehmen sind.
- Jahresbeitrag Unternehmenszulassung (inkl. einer Vor-Ort-Prüfung am Hauptsitz
innerhalb von 5 Jahren) für den Zeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ) - Jahresbeitrag Autorisierung für Mitarbeiter Max Mustermann (inkl. Zertifikat) für den Zeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ)
Dies sind die Grundkosten, die Sie auch unter "Wie hoch sind die Kosten?" finden.
Im Folgenden sind die weiteren Kostenpositionen und deren Bedeutung aufgelistet:
Kostenposition* | Bedeutung |
Ablehnung Unternehmen | Der Antrag auf Zulassung der Firma wurde abgelehnt. Sie finden den Grund dafür in der mitgesandten Inspektionsbescheinigung. Die bisher entstandenen Kosten (Identitätsprüfung, Antragsprüfung, Verwaltungsgebühr) werden in Rechnung gestellt. |
Ablehnung Mitarbeiter | Der Antrag auf Autorisierung einer Person wurde abgelehnt. Sie finden den Grund dafür in der mitgesandten Inspektionsbescheinigung. Die bisher entstandenen Kosten (Identitätsprüfung, Antragsprüfung, Verwaltungsgebühr) werden in Rechnung gestellt. |
Neues Zertifikat | Die ersten drei Zertifikatserneuerungen sind kostenfrei (generieren und versenden eines neuen QR-Codes zur Installation). Ab der vierten Zertifikatserneuerung erhebt das Trustcenter Gebühren, die durch diese Kostenposition an Sie weitergegeben werden. |
*In Einzelfällen können zusätzliche Kostenpositionen anfallen.