Wer braucht SERMA?
Arbeiten Sie regelmäßig mit einem original Hersteller- oder RemoteDiagnosegerät? Ab April 2024 können diebstahl- und sicherheitsrelevante Informationen über die Fahrzeughersteller-Diagnose nur noch von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und deren Mitarbeitenden eingesehen werden, die eine Zulassung und Autorisierung durch eine akkreditierte Stelle erhalten haben.
Wir, die Konformitätsbewertungsstelle SERMA, haben die Aufgabe, Ihren Antrag zu überprüfen und die Zugangsberechtigung zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) in Form eines SERMI-Zertifikats zu autorisieren.
Auch Anbieter von Diagnosedienstleistungen aus der Ferne, also Remote-Service-Supplier, benötigen ein Zertifikat.
Zusätzlich benötigen auch die User einer Ferndiagnosedienstleistung in der Werkstatt vor Ort ab diesem Datum eine Zulassung und Autorisierung. Machen Sie gerne von unserem Flyer Gebrauch und informieren Sie Ihre Kunden.
"Unabhängige Wirtschaftsakteure" bezeichnet Unternehmen im Aftermarket, die weder Vertragshändler noch Vertragswerkstätten* sind. Diese Akteure sind direkt oder indirekt in die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen involviert.
Unternehmen, die Tuning-Maßnahmen durchführen, wie etwa Veränderungen der Motornennleistung oder des Emissionsverhaltens, erhalten gemäß EU-Verordnung keine Zulassung.
*Vertragshändler und Vertragswerkstätten, die Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen durchführen, die nicht vom jeweiligen Hersteller stammen, gelten auch als unabhängige Wirtschaftsakteur.
Wichtig ist, dass der Antragsteller eine vertretungsberechtigte Person des Unternehmens ist.
Sind Sie ein Remote-Service-Supplier (RSS) oder ein unabhängiger Wirtschaftakteur (IO)?
Dann benötigen Sie ein SERMI-Zertifikat!
Hier geht es zur Anmeldung.
Das Prüfverfahren erfolgt gemäß dem SERMI-Schema und der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858, Anhang X, Anlage 3.
Beachten Sie hierzu die SERMA-Bedingungen