„Unabhängige Wirtschaftsakteure“: eine natürliche oder juristische Person, die direkt oder indirekt an der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen beteiligt ist, einschließlich
- Reparaturbetriebe,
- Hersteller oder Händler von Werkstattausrüstung, Werkzeugen oder Ersatzteilen,
- Herausgeber von technischen Informationen,
- Automobilclubs,
- Pannenhilfsdienste,
- Anbieter von Inspektions- und Prüfdienstleistungen,
- Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Mechanikern,
- Hersteller und Reparaturkräfte für Ausrüstungen von Fahrzeugen.
Wichtig ist, dass der Antragsteller eine vertretungsberechtigte Person des Unternehmens ist.