Wer kann bei SERMA mitmachen?

„Unabhängige Wirtschaftsakteure“: eine natürliche oder juristische Person, die direkt oder indirekt an der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen beteiligt ist, einschließlich

  • Reparaturbetriebe,
  • Hersteller oder Händler von Werkstattausrüstung, Werkzeugen oder Ersatzteilen,
  • Herausgeber von technischen Informationen,
  • Automobilclubs,
  • Pannenhilfsdienste,
  • Anbieter von Inspektions- und Prüfdienstleistungen,
  • Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Mechanikern,
  • Hersteller und Reparaturkräfte für Ausrüstungen von Fahrzeugen.

Wichtig ist, dass der Antragsteller eine vertretungsberechtigte Person des Unternehmens ist.