Die Antragstellung erfolgt bei uns völlig papierlos und ist in wenigen Minuten (wenn alle Unterlagen schon vorhanden sind) erledigt. Es werden lediglich einige wenige (gängige)Hardwarekomponenten benötigt.
- Einen gängigen Internetbrowser für die Antragstellung
- Je eine Individuelle E-Mail-Adresse für die vertretungsberechtigten Person und die jeweiligen Mitarbeiter
- Ein Handy/eine Mobilfunknummer für die Registrierung bzw. für das Einmal-Kennwort per SMS
- Endgerät mit Kamera für die Videoidentitätsprüfung (Laptop mit guter Kamera, bevorzugt Tablet oder Smartphone)
- Ein Smartphone für das personalisierte elektronische Zertifikat und die App des Trustcenters
- Die notwendigen Unterlagen müssen bei Antragsstellung aktuell sein. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie das Führungszeugnis dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- Gewerbeanmeldung (gilt für Einzelunternehmer, e.K., GbR)
- Handwerksrolleneintrag/Handwerkskarte (gilt für Einzelunternehmer, e.K., GbR) optional
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (als Nachweis über die Inhaberschaft bzw. der Vertretungsberechtigung) (gilt nicht für e.K., GbR & Einzelunternehmer)
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate
- Versicherungsschein/Bestätigung (Versicherungsbestätigung einer Haftpflichtversicherung mit einem Mindestdeckungsbetrag von 1 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Sachschäden)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Angaben über mindestens einen zu autorisierenden Mitarbeiter, welcher nach Überprüfung durch die KBS SERMA das elektronische Zertifikat für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI erhält.
- Dies kann auch die vertretungsberechtigte Person selbst sein. Wichtig ist, dass die Person/en im Umgang mit Reparaturarbeiten im Zusammenhang mit Wartung, Umprogrammierung sowie Sicherheits- und Schutzfunktionen von Kraftfahrzeugen geschult sind.
- Die zu autorisierenden Mitarbeiter benötigen einen Nachweis über die Vorstrafenfreiheit mit dem Führungszeugnis Belegart NB, welches bei Antragsstellung nicht älter als drei Monate sein darf.